Arbeitsdienst
Wir, die Angler, sind verpflichtet, das uns übergebene Gut zu hegen und zu pflegen. Dieser Dienst an der Natur kostet nun einmal ein wenig Arbeitskraft und Arbeitszeit. Mitglieder des Angelsportvereins Syke e.V., die einen Erlaubnisschein erhalten haben, müssen (abhängig vom Anfangsbuchstaben des Nachnamens) einen solchen Arbeitsdienst leisten. Von diesem Dienst befreit sind Mitglieder über 65 Jahre und Mitglieder mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis ab Einstufung 50 %. Die Vereinsmitglieder werden schriftlich vom Arbeitsdienstleiter eingeladen. Arbeitsdienstpflichtige Mitglieder, die ihren Arbeitsdienst nicht geleistet haben, zahlen eine Ersatzleistung von derzeit 100 Euro (Jugendliche 50 Euro). Dieser Betrag wird ohne Nachfrage abgebucht. Wird der Arbeitsdienst, nach Absprache mit dem Arbeitsdienstleiter, noch innerhalb von 6 Monaten geleistet, so erhält das Mitglied die Ersatzleistung zurück.
Wichtig: Bitte unbedingt Arbeitshandschuhe und festes Schuhwerk mitbringen.